Dokument Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung baua:

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Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung, 2013, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, baua:, Lena Gruhn Am 1. September 2013 löst die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die bisherige Richtlinie 98/8/EG ab. Die neue Verordnung ermöglicht neue Zulassungsverfahren, zum Beispiel die Unionszulassung oder die Zulassung von Produktfamilien. Für Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Außerdem werden jetzt auch mit Bioziden behandelte Waren erfasst. Neben neuen Kennzeichnungsvorschriften dürfen diese nur Wirkstoffe enthalten, die in der Europäischen Union verkehrsfähig sind.

Dokument Die neue Biozid-Verordnung baua:

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Am 1. September 2013 löst die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die bisherige Richtlinie 98/8/EG ab. Die neue Verordnung ermöglicht neue Zulassungsverfahren, zum Beispiel die Unionszulassung oder die Zulassung von Produktfamilien. Für Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Außerdem werden jetzt auch mit Bioziden behandelte Waren erfasst. Neben neuen Kennzeichnungsvorschriften dürfen diese nur Wirkstoffe enthalten, die in der Europäischen Union verkehrsfähig sind.

Dokument Die KTW-Leitlinie

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Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-Leitlinie)
1 Anwendungsbereich, 1.1 Gültigkeit dieser Leitlinie, Diese Leitlinie stellt hygienische Anforderungen an Kunststoffe und Silikone, die im Kontakt mit Trinkwasser verwendet werden. Diese Leitlinie ersetzt die KTW-Leitlinie vom 07. Oktober 2008. Sie kann für die hygienische Beurteilung von Kunststoffen, wie Polyethylen, Polypropylen, Polybuten, Polyvinylchlorid, nachchloriertes Polyvinylchlorid, vernetztes Polyethylen, Polyamid, Polyurethan, Polyester, sowie Silikone angewendet werden. Sie enthält zusätzlich Vorgaben zur Bewertung der Prüfung nach DIN EN 16421 für den Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit hinsichtlich eines mikrobiellen Bewuchses.

Dokument Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

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Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung
– 19. Änderung – (Stand: Dezember 2017), Nachstehend wird die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)1 in der Fassung der 19. Änderung bekannt gegeben. 1 Einleitung: Während der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser dürfen nur solche Aufbereitungsstoffe verwendet und nur solche Desinfektionsverfahren angewendet werden, die in der vorliegenden Liste enthalten sind. Ausnahmen hiervon gelten lediglich bei Vorliegen einer Genehmigung des Umweltbundesamtes unter den Voraussetzungen des § 12 TrinkwV 2001. Aufbereitungsstoffe sind alle Stoffe, die bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers bis zur Entnahmestelle eingesetzt werden und durch die sich die Zusammensetzung des entnommenen Trinkwassers verändern kann (§ 3 Nummer 8 TrinkwV
2001).

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