Dokument Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung baua:

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Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung, 2013, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, baua:, Lena Gruhn Am 1. September 2013 löst die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die bisherige Richtlinie 98/8/EG ab. Die neue Verordnung ermöglicht neue Zulassungsverfahren, zum Beispiel die Unionszulassung oder die Zulassung von Produktfamilien. Für Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Außerdem werden jetzt auch mit Bioziden behandelte Waren erfasst. Neben neuen Kennzeichnungsvorschriften dürfen diese nur Wirkstoffe enthalten, die in der Europäischen Union verkehrsfähig sind.

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