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Wenn es über die reine Beratung hinausgehen soll oder muss, dann kann aqua&pools den Gesamtplanungsauftrag übernehmen. In diesem Fall bleibt es möglich, den ortsnahen und vertrauten Architekten als Sub-Planer in den Auftrag einzubinden und dessen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten auszunutzen. Den wichtigsten Teil der Planung bildet die umfassende und vollständige Vorbereitung. Wenn zum Beispiel ein Architekt einen schönen Entwurf erarbeitet hat, dann muss die Eignung des Materials, die Realisierbarkeit und die Einhaltung der Kosten geprüft werden. Alles vor der wirklichen Planung.

Die Planung selbst kann sich sehr gut an der Deutschen Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) orientieren. Welche Leistungsphase vertraglich gebunden wird, ist unerheblich. Auch die schrittweise Erweiterung des Vertrages ist denkbar. Die vorangestellte Beratung, die fast jeder Bauherr benötigt, wird in der HOAI nicht gesondert betrachtet. Diese Leistungsphasen einer Planung nach HOAI sind wie folgt in 9 Abschnitte geteilt.

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Bauoberleitung
  9. Objektbetreuung

Sie interessieren sich für diese Leistungen oder einen Teil davon? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf.